Schwerpunkte im Arbeitsrecht

Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in München berate und unterstütze ich Sie kompetent in zahlreichen Belangen, die das Arbeitsrecht umfassen. Sie profitieren von meiner Verhandlungsstärke, jahrelanger Erfahrung und dem Einfühlungsvermögen in Ihre persönliche Situation. Ich versuche dabei, die meisten Probleme rund um die Arbeit zunächst ohne das Arbeitsgericht zu lösen. Dies bietet sich vor allem bei Problemen in einem laufenden Arbeitsverhältnis an (z.B. Probleme mit einer Versetzung, einem Zwischenzeugnis oder der Verweigerung von Urlaub), das es gilt, durch vernünftiges, behutsames und konstruktives Vorgehen möglichst unbelastet zu lassen. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit und zahlreicher außergerichtlicher sowie gerichtlicher Fälle kenne ich sowohl die Perspektive des Arbeitnehmers als auch die Perspektive eines Unternehmens. Sie profitieren von dieser Erfahrung. Folgende Schwerpunkte meiner Tätigkeit im individuellen Arbeitsrecht sind besonders hervorzuheben:

Kündigung

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Die mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Probleme stellen den Tätigkeitsschwerpunkt in meiner Kanzlei dar. Als langjähriger Berater habe ich zahlreiche Verfahren im Kündigungsrecht geführt und unterstütze Sie bei sämtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Kündigung und einem hieraus folgenden Gerichtsverfahren stehen. Ich bin mir dabei der großen Verantwortung bewusst, die eine Kündigung für die wirtschaftliche Existenz eines Menschen und seiner Familie bedeutet.

Ich berate und vertrete Sie kompetent, effektiv und zielorientiert im Vorfeld einer Kündigung, bei außergerichtlichen Verhandlungen über eine Kündigung oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Je nach Ihren Interessen – etwa der Rückkehr an den Arbeitsplatz oder der Erzielung einer hohen Abfindung – versuche ich kooperativ und zielorientiert eine optimale Lösung zu finden oder Ihre Ansprüche konfrontativ und kämpferisch durchzusetzen. Dabei berate ich Sie in jeder Phase eines Verfahrens und bewerte die Situation stets neu, transparent und realistisch.

Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung haben Sie grundsätzlich nur drei Wochen um eine Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Ich helfe Ihnen dabei und zeichne mich durch eine schnelle und flexible Terminvergabe insbesondere bei Kündigungen aus.

Abfindung

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Eine Abfindung wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber grundsätzlich für den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt. Anders als oftmals in der angenommen besteht jedoch in der Regel kein Anspruch auf eine Abfindung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa durch Kündigung.

Die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa durch Kündigung, setzt daher grundsätzlich eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Für die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung kommt es daher maßgeblich auf die Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage bezüglich der konkret ausgesprochenen Kündigung und auf hohes Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts und Erfahrung an.

Mit meiner über zehn jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts habe ich bereits hunderte Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsgespräche begleitet. Ich weiß daher sehr genau, worauf es bei Verhandlungen über eine Abfindung ankommt und besitze ein entsprechendes Verhandlungsgeschick. Ich bin davon überzeugt, dass Sie von diesem Wissen profitieren können, um die für Sie optimale Abfindung zu erhalten.

Aufhebungsvertrag

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Ein Arbeitsverhältnis kann – außer durch Kündigung – etwa auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Ein Aufhebungsvertrag setzt dabei sowohl das Einverständnis des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers voraus. Oft wird auch in Aufhebungsverträge die Zahlung einer Abfindung verhandelt und vereinbart.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann jedoch bei einer sich anschließenden Arbeitslosigkeit zu Schwierigkeiten bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes – wie etwa einer Sperrzeit oder der Kürzung des Arbeitslosengeldes – führen.

Um derartigen Gefahren vorzubeugen ist es empfehlenswert, sich bei einem Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags rechtlichen Rat durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Auch ein Arbeitnehmer, der selbst einen Aufhebungsvertrag abschließen will, sollte sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Wir übernehmen für Sie in solchen Konstellationen die Verhandlungen über den Aufhebungsvertrag.

Abmahnung

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Der Ausspruch einer Abmahnung gegenüber einem Arbeitnehmer dient dazu ein vertragswidriges Verhalten zu rügen und diesen zu warnen. Der Ausspruch von mindestens einer Abmahnung ist grundsätzlich auch im Vorfeld einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer erforderlich und kann deshalb auch der Vorbereitung einer Kündigung dienen.

Sollte die Abmahnung zu Unrecht erfolgt sein, kann dem Arbeitnehmer ein Recht zum Widerruf und zur Entfernung aus der Personalakte zustehen. Diese Ansprüche kann der Arbeitnehmer entweder unmittelbar vor dem Arbeitsgericht geltend machen oder aber die Rechtswidrigkeit der maßgeblichen Abmahnung in einer später folgenden Kündigungsschutzklage behaupten. Der Arbeitgeber kann auch verpflichtet werden eine Gegendarstellung des Arbeitnehmers in die Personalakte zu nehmen.

Wir unterstützen Sie im Vorfeld und ggf. bei der Vorbereitung und gerichtlichen Durchsetzung einer Abmahnung. Sollten Sie als Arbeitnehmer eine unberechtigte Abmahnung erhalten haben, werde ich in einem Beratungsgespräch mit Ihnen gemeinsam einschätzen, ob unmittelbar ein rechtliches Vorgehen gegen die konkrete Abmahnung zu empfehlen oder ob – etwa damit das Arbeitsverhältnis nicht zusätzlich belastet wird – ein Abwarten auf eine mögliche verhaltensbedingte Kündigung geboten ist, um insgesamt gegen Kündigung und Abmahnung vorzugehen.

Weitere Tätigkeitsgebiete im Arbeitsrecht

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  • Abwicklungsvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeugnis
  • Behinderung
  • Befristung
  • Berufsausbildung
  • Elternzeit
  • Freistellung
  • Kündigungsfrist
  • Lohnansprüche
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Schwangerschaft
  • Schwerbehinderung
  • Sozialplan
  • Urlaub
  • Urlaubsgeld
  • Versetzung
  • Weihnachtsgeld
  • Weiterbeschäftigung
  • Wettbewerbsverbot
  • Wiedereinstellung

Weitere Schwerpunkte unserer Kanzlei

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Abgesehen vom Arbeitsrecht lassen wir Sie in Rechtsfragen nicht alleine. Wir arbeiten bundesweit zusammen mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und können Sie auch bei Fragen und Problemen in anderen Rechtsgebieten unterstützen oder Sie an kompetente Rechtsanwälte verweisen.

Auch in Fällen mit Bezug zur Türkei oder türkischem Recht profitieren Sie von unseren Sprachkenntnissen sowie einem Netzwerk von deutschsprachigen Rechtsanwälten in vielen türkischen Großstädten.

„Ich freue mich, Sie bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen!“ – Dr. Onur Sertkol, Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht.